Rechtliches

 
Gesetzlichen Hintergrund in Deutschland bildet das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen. Weitere rechtliche Referenzen dazu findet man in der Deutschen Abgabenordnung § 146a AO "Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme", wonach jeder Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden muss. Die Daten sind dabei durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung vor Manipulation zu schützen. Die Daten sind über eine einheitliche Schnittstelle gemäß GoBD Standard (die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff") zu exportieren und den Behörden zugänglich zu machen. Manipulationssichere Aufzeichnung von Digitalen Grunddaten inkl. Taxameterdaten und Registrierkassadaten mit der FMS Fiskallösung fms/Austrosoft © 2018 S. 2
 
Seit 1.1.2018 gibt es für die Deutschen Finanzbehörden die Möglichkeit einer unangemeldeten Kassen-Nachschau. Deshalb ist die Möglichkeit, die Digitalen Grunddaten im GoBD Format exportieren zu können, seit diesem Datum das brennende Thema für die Deutschen Taxiunternehmer, da diese GoBD Datenformate die Grundlage für die Prüfung darstellen. Die Kassen-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung. Die Ordnungsvorschrift für die Buchführung und die Aufzeichnung mittels elektronischen Aufzeichnungssystem nach §146a AO gelten erstmals für das Kalenderjahr 2020.
 
Taxameterdaten (Fahrdatensätze, Kontrollzähler) müssen daher auf Verlangen den Steuerbehörden übergeben werden können, und zwar im vorgeschriebenen Format (GOBD).
 
Diese Anforderung erfüllt die FMS Fiskallösung mit dem Modul zur Digitalen Grundaufzeichnung!